Bildungsurlaub (BU) / Bildungsfreistellung

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Er wird oft auch Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden.

Voraussetzungen
Alle Beschäftigten, die Ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.

Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Der Arbeitgeber hat ein Mitspracherecht bei der Gewährung von Sonderurlaub, denn er kann den Sonderurlaub versagen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen.

Das Bildungsfreistellungsgesetz gilt nicht für Personen, die in einem Beamtenverhältnis stehen, die sich in einem Richteramt befinden, sowie für Soldaten und Zivildienstleistende. Für diese Beschäftigten gelten besondere Regelungen.

Der Veranstalter muss für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.

 

Antragstellung
Beschäftigte in Sachsen-Anhalt beantragen ihren Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber.

Einen Nachweis über die Genehmigung der Bildungsfreistellung für die geplante Fortbildung können die Beschäftigten bei dem jeweiligen Veranstalter in Form einer Kopie des Genehmigungsbescheides oder einer Bestätigung zur Vorlage bei ihrem Vorgesetzten abfordern.

Die anfallenden Kosten für Lehrgänge im Rahmen der Bildungsfreistellung  sind grundsätzlich von den Beschäftigten selbst zu tragen. Es gibt keinen Anspruch, dass diese Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Grundlage
Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz).Vom 4. März 1998.1 1 GVBl. LSA Nr. 10/1998, S. 92

Quelle:https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/bildung-bafoeg-integration-aussiedler-2-sed-unrechtsbereinigungsgesetz/bildung-bafoeg/bildungsfreistellung/bildungsfreistellung/

Für Fragen zu den BU-Maßnahmen der KVHS SLK und zur Beantragung der Bildungsfreistellung steht Ihnen Frau Koch gern zur Verfügung.

Email: ikoch@kreis-slk.de

Tel.: 03471 684-624015