Informationen zur Beeinträchtigung des Volkshochschulbetriebs durch COVID-19

Fragen und Antworten zum aktuellen Stand (zuletzt aktualisiert am 29.11.2021)

Die KVHS-Salzlandkreis ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Worauf muss ich bei einem Besuch oder der Teilnahme nun achten?

Grundsätzlich sind die allgemeinen Regelungen zum Abstand und zur Hygiene gemäß § 1 der aktuellen Fassung der 15. SARS-CoV-2-EindV sowie der zugehörigen Änderungsverordnungen einzuhalten. Die KVHS setzt diese Vorschriften in einem hauseigenen Hygienekonzept um.

Ein Kursbesuch ist aktuell nur unter Einhaltung der sogenannten 3G-Regel möglich - das heißt für geimpfte, genesene und getestete Personen (das schriftliche Testergebnis darf nicht älter als 24h sein, PCR nicht älter als 48h). Eine Selbsttestung vor Ort und in Anwesenheit der Kursleitung ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Zusammenfassung der aktuellen Regelungen finden Sie hier.

 

Wie geht es mit meinem Kurs weiter?

Musste ein Kurs abgebrochen werden oder konnte er nicht beginnen, so strebt die KVHS-Salzlandkreis - wenn möglich - eine zeitnahe Neuauflage des Angebots an. Sie werden dann von unserem Team direkt angesprochen ob eine Teilnahme für Sie in Frage kommt.

Wurden Kurse unterbrochen, so werden diese - sofern zumutbar und verhältnismäßig -  wieder aufgenommen und weitergeführt. Auch hier strebt die KVHS-Salzlandkreis für ausgefallenen Unterricht entsprechende Kompensationsangebote an.

Im Einzelfall hilft - zu gegebener Zeit - auch ein kurzer Anruf (+49 3471 684-624014) oder eine Anfrage per Email (kvhs@kreis-slk.de) bei unseren freundlichen Mitarbeitern weiter.

 

Was passiert mit überzahlten Kursgebühren?

Sofern Unterrichtsstunden aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt werden konnten, erhalten Sie nach Abschluss des ursprünglich geplanten Kurses einen geänderten Gebührenbescheid. Überzahlte Gebühren werden dann rückerstattet.