Allgemeine Teilnahmebedingungen
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen finden bei allen Veranstaltungen / Kursen der Kreisvolkshochschule Salzlandkreis (im folgenden KVHS) Anwendung und werden mit der Anmeldung anerkannt.
Teilnahme
Die Veranstaltungen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen.
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nehmen mit dem schriftlich vorliegenden Einverständnis ihrer gesetzlichen Vertreter an den Veranstaltungen teil.
Anmeldung
Eine verbindliche Anmeldung kann persönlich, schriftlich, online, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Dadurch wird die Verpflichtung eingegangen, die Veranstaltung zu belegen und eine Gebühr (gemäß gültiger Gebühren- und Honorarsatzung) zu entrichten. Telefonisch erfolgt grundsätzlich nur eine Kursberatung.
Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die Anmeldung wird vor Veranstaltungsbeginn grundsätzlich nicht bestätigt. Eine Benachrichtigung erfolgt nur dann, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet, bereits alle Plätze belegt sind oder Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig werden.
Eine gebührenfreie Abmeldung ist bis mindestens 5 Werktage vor Kursbeginn möglich.
Durchführung
Die KVHS verpflichtet sich, die für die Veranstaltungen im Einzelnen angegebenen Unterrichtsstunden durchzuführen. Es besteht kein Anspruch von einer bestimmten Lehrkraft unterrichtet zu werden.
Wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss, werden die Teilnehmer darüber informiert.
Die KVHS ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen sowie räumlich, örtlich oder terminlich zu verlegen. Bei örtlichen oder terminlichen Verlegungen besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit, von der verbindlichen Anmeldung zurückzutreten.
In den Unterrichtsgebäuden ist die jeweilige Haus- und Brandschutzordnung zu beachten. Das Rauchen ist in den Unterrichtsgebäuden nicht gestattet.
Teilnahmebestätigungen
Teilnahmebestätigungen werden auf Wunsch ausgehändigt.
Teilnehmergebühren und Zahlung
Mit der verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter zur Zahlung der Kursgebühr. Der Teilnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter erhält einen Gebührenbescheid über die zu leistende Kursgebühr. Die Gebühren werden in der Regel 10 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides auf das angegebene Konto des Salzlandkreises. Der codierte Zahlungsgrund ist unbedingt anzugeben.
Die Gebühr kann auf Antrag des Gebührenschuldners nach gesonderter Prüfung in Teilbeträgen entrichtet werden. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Der Antrag zur Teilnahme am Lastschriftverfahren muss vor Kursbeginn schriftlich gestellt werden.
Bei Einzelveranstaltungen kann Barzahlung erfolgen.
Nimmt ein angemeldeter Teilnehmer an einem Kurs (Veranstaltung) oder Einzelveranstaltung nicht teil, so ist die volle Gebühr zu entrichten, wenn er nicht mindestens fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung die KVHS über seinen Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung informiert hat. Der Rücktritt muss gegenüber der KVHS schriftlich erklärt werden.
Die Gebühren für die Veranstaltung sind auch dann zu entrichten, wenn nicht alle Termine der Veranstaltung besucht werden oder die Teilnahme vorzeitig abgebrochen wird. Abmeldungen beim Kursleiter werden nicht anerkannt.
Bei Veranstaltungen Dritter, z.B. Studienfahrten, gelten die Preise und Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Schließt eine Veranstaltung mit einer Prüfung ab wird eine Prüfungsgebühr erhoben, die gesondert nach Aufwand kalkuliert wird.
Ermäßigung
Empfänger von Sozialleistungen nach SGB II, SGB VIII und SGB XII, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Schüler, Auszubildende, Studenten, Freiwilligendienstleistende sowie Inhaber eines „Familienpasses Sachsen-Anhalt“ erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 50%. Entsprechende Nachweise sind vor Veranstaltungsbeginn zur Einsichtnahme vorzulegen.
Ausgeschlossen von Gebührenermäßigungen sind:
- Einzelveranstaltungen
- Veranstaltungen aus dem Programmbereich „Junge VHS“ ( Eine Ermäßigung kann gemäß Gebühren- und Honorarsatzung hier nur gewährt werden, wenn der gesetzliche Vertreter eine der in § 3 Abs. 1 genannten Voraussetzungen erfüllt.)
Abbruch von Veranstaltungen durch die KVHS
Die KVHS kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund fristlos beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Teilnehmer gegen die Haus- und Brandschutzordnung verstoßen, den Ablauf der Veranstaltung nachhaltig stören bzw. eine Fortsetzung der Veranstaltung aus sonstigen schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.
Erstattung
Bei einer oder mehreren durch die KVHS Salzlandkreis zu vertretenden Änderungen kann eine Erstattung der Gebühr erfolgen.
Bei Nichtteilnahme wegen Erkrankung des Teilnehmers, die länger als zwei aufeinanderfolgende Wochen dauert, kann auf Antrag die Kursgebühr ab der dritten Kurswoche bis zur Wiederaufnahme des Kurses in Höhe von 50 % erstattet werden. Die Nachweisführung erfolgt durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Der Erstattungsanspruch ist innerhalb eines Monats nach Ende der Bildungsveranstaltung geltend zu machen. Die KVHS ist vom Teilnehmer umgehend über das Fernbleiben zu informieren.
Widerrufsbelehrung im Fernabsatzgeschäft
Sie können Ihre – mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln durchgeführte- Anmeldung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Empfang dieser Belehrung bzw. ihrer Kenntnisnahme und endet spätestens 5 Werktage vor Kursbeginn. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder dessen mündliche Erklärung mit der Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und der genauen Bezeichnung der betreffenden Veranstaltung (Titel und Kursnummer).
Der Widerruf ist zu richten an:
Kreisvolkshochschule Salzlandkreis
Augustapromenade 44
06449 Aschersleben
E-Mail: kvhs@kreis-slk.de
Der Widerruf Ihrer Anmeldung ist der KVHS ausdrücklich mitzuteilen. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Willenserklärung.
Haftungsausschluss und Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie die An- und Abreise zu den Kursorten erfolgt auf eigene Gefahr.
Die KVHS Salzlandkreis übernimmt grundsätzlich keine Haftung bei Unglücksfällen, Verspätungen oder höherer Gewalt sowie bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen, Kleidung und Unterrichtsmaterialien der Teilnehmer.
Die Teilnehmer haften für die infolge ihres Verhaltens der KVHS Salzlandkreis zugefügten Schäden.
Datenschutz
Zur Veranstaltungsverwaltung bedient sich die KVHS Salzlandkreis einer automatisierten Datenverwaltung. Die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung. wird zugesichert. Das Hinweisblatt zur Datenerhebung nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) liegt in den Verwaltungsbereichen der KVHS an den Standorten zu Einsichtnahme aus.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Der vollständige Wortlaut der „Satzung der Bildungsakademie Salzlandkreis“ und der „Gebühren-und Honorarsatzung der Bildungsakademie Salzlandkreis“ kann auf der Webseite der KVHS unter kvhs.salzlandkreis.de und in den Standorten Aschersleben, Bernburg (Saale), Schönebeck (Elbe) und Staßfurt eingesehen werden.
Gez. Hartkopp
Leiter Bildungsakademie Salzlandkreis
Fachdienst Bildung und Amt für Ausbildungsförderung
Gültig ab 01.08.2022