Wiedereröffnung ab 02.06.2020: Informationen für unsere Teilnehmer*innen und Kursleiter*innen

 

Fragen und Antworten zum aktuellen Stand (zuletzt aktualisiert am 28.05.2020) 

Die KVHS-Salzlandkreis ist ab dem 02.06.2020 wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Worauf muss ich bei einem Besuch oder der Teilnahme nun achten?

Gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt ist der ordentliche Kursbetrieb – unter Auflagen – wieder möglich. Zur Sicherheit aller Beteiligten und in Konformität mit der aktuellen Verordnung sind geeignete Maßnahmen getroffen worden. Eine Zusammenfassung finden Sie hier.

Wie geht es mit meinem Kurs weiter?

Musste ein Kurs abgebrochen werden oder konnte er nicht beginnen, so strebt die KVHS-Salzlandkreis - wenn möglich - eine zeitnahe Neuauflage des Angebots an. Sie werden dann von unserem Team direkt angesprochen ob eine Teilnahme für Sie in Frage kommt.

Wurden Kurse unterbrochen werden diese - sofern zumutbar und verhältnismäßig -  wieder aufgenommen und weitergeführt. Auch hier strebt die KVHS-Salzlandkreis für ausgefallenen Unterricht entsprechende Kompensationsangebote an.

Im Einzelfall hilft - zu gegebener Zeit - auch ein kurzer Anruf (+49 3471 684-624014) oder eine Anfrage per Email (kvhs@kreis-slk.de) bei unseren freundlichen Mitarbeitern weiter.

Was passiert mit überzahlten Kursgebühren?

Sofern Unterrichtsstunden aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt werden konnten, erhalten Sie nach Abschluss des ursprünglich geplanten Kurses einen geänderten Gebührenbescheid. Überzahlte Gebühren werden dann rückerstattet.

 

 


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