Die Basis für unsere weitere Bildungsarbeit ist unser Leitbild.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurden die Bedingungen der Arbeitsförderung im Sozialgesetzbuch Drittes Buch und der Verordnung AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) neu geregelt.

Alle Träger und Vermittler benötigen seit 01.01.2013 eine Träger- und Maßnahmezulassung gemäß §§ 176 ff. SGB III und Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV. Die Zulassung wurde der Kreisvolkshochschule Salzlandkreis durch die Europanozert GmbH erteilt. Des weiteren benötigen die nach dieser Verordnung zugelassen Träger für jede zu realisierende Bildungsmaßnahm einen Maßnahmezulassung, die nach jeweils 3 Jahren zu aktualisieren ist.

Voraussetzung für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen ist u.a., dass der Bildungsträger ein System zur Sicherung der Qualität als systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dokumentiert hat, wirksam anwendet und dessen Wirksamkeit ständig verbessert. Seit dem 26.7.2013 ist die Kreisvolkshochschule Salzlandkreis ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung in den Geltungsbereichen

  • Nr. 1: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und

  • Nr. 4: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

 

 

 

 

Unser Qualitätsmanagement ist ein sich ständig weiter entwickelnder Prozess, welcher in geförderten und nicht geförderten Bildungsdienstleistungen zur Anwendung kommt.